Herr RA Möller vertrat vor dem Landgericht Koblenz einen in der JVA Zweibrücken in Strafhaft sitzenden Mandanten, dem gemäß der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 26.01.26 vorgeworfen wurde, im Januar 2025 in Koblenz einen Bekannten unter Verwendung eines Pfeffersprays überfallen und ihm eine Kette im Wert von ca. 1.500,00 € abgenommen zu haben. Dieser Vorwurf hätte im Falle einer Verurteilung eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren zur Folge gehabt.
An drei Verhandlungstagen wurde der Sachverhalt durch Vernehmung von Zeugen versucht aufzuklären. Der Mandant von Herrn RA Möller bestritt die Vorwürfe vehement. Der mutmaßlich Geschädigte schilderte in der Hauptverhandlung das Geschehen völlig anders als im Rahmen der Anzeigenerstattung bei der Polizei.
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme beantragten wegen der zahlreichen Ungereimtheiten und Widersprüche in den Angaben des Geschädigten sowohl der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Koblenz als auch Herr RA Möller für seinen Mandanten einen Freispruch.
Dem folgte das Landgericht Koblenz und sprach den Mandanten vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung frei. Da die Strafhaft des Mandanten von Herrn RA Möller ausgelaufen ist, befindet er sich wieder auf freiem Fuß. (Urteil des LG Koblenz vom 07.07.2026)
