Ein Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller hatte im Jahr 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhalten.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 27.09.2022 wurde ihm danach vorgeworfen, am 14.05.2022 auf der Kirmes in Weitersburg gemeinsam mit anderen Angeklagten (erneut) eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Vor dem Amtsgericht Koblenz wurde am 26.07.2023 erstmals über diese neue Sache verhandelt. Das Verfahren wurde jedoch zunächst aus verschiedenen Gründen ausgesetzt.
In der erneuten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Koblenz am 24.04.2024 räumte der Mandant die gefährliche Körperverletzung ein und versuchte, mit dem anwaltlich vertretenen Nebenkläger im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs eine Einigung durch Zahlung eines Schmerzensgeldes zu erzielen.
Dennoch verurteilte das Amtsgericht Koblenz den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.
Hiergegen legte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller Berufung ein.
Die Berufungssache wurde am 03.02.2025 vor dem Landgericht Koblenz erneut verhandelt. Am selben Tag erhielt derselbe Mandant jedoch bereits vormittags in einer anderen Angelegenheit vor dem Amtsgericht Koblenz wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dies beeindruckte das Landgericht Koblenz in der am selben Tag nachmittags stattfindenden Berufungshauptverhandlung jedoch ebenso wenig wie der inzwischen erfolgreich durchgeführte Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Nebenkläger. Das Gericht verwarf die Berufung dennoch, so dass der Mandant 14 Monate in Haft gemusst hätte und wohl auch die zweijährige Jugendstrafe widerrufen worden wäre.
Deswegen legte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller gegen dieses Urteil Revision ein und rügte unter anderem die Verletzung der §§ 56 Abs. 2 und 49 Abs. 1 StGB.
Mit Erfolg:
Das Oberlandesgericht Koblenz hob mit Beschluss vom 28.08.2025 das Urteil des Landgerichts Koblenz vollständig auf und folgte in seiner Begründung im Wesentlichen den Argumenten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller.
In der Folge fand am 11.12.2025 erneut eine Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Koblenz statt. Dort wurde die Freiheitsstrafe von 14 Monaten endlich zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mandant muss daher nicht mehr mit einer Inhaftierung rechnen.
Der lange Weg durch drei Instanzen und erneuter Berufungshauptverhandlung hat sich letztlich gelohnt.
