Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken warf vier Angeklagten, von denen einer von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller verteidigt wurde, in ihrer Anklageschrift vom 12.12.2025 vor, Anfang Mai 2025 in Saarbrücken-Burbach auf offener Straße einen Bekannten gemeinschaftlich unter Verwendung eines Messers und eines Holzstocks beraubt, ihn dabei verletzt und versucht zu haben, ihn seiner Freiheit zu berauben. Außerdem soll der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller den Geschädigten später im Krankenhaus aufgesucht und dort bedroht haben.
Die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken fand an fünf Verhandlungstagen im Frühjahr 2026 statt. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller bestritt sämtliche Vorwürfe. Interessant war, dass ein Passant bei dem Tatgeschehen ein Handyvideo anfertigte, auf dem zu sehen war, wie die vier Angeklagten den Geschädigten im Schwitzkasten hielten, der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller versuchte, dem Geschädigten die Hand zu öffnen, und einer der anderen Angeklagten einen Holzstock in der Hand hielt.
Demgemäß erschien der Anklagevorwurf augenscheinlich berechtigt.
Der Geschädigte selbst sprach in seiner Vernehmung von zahlreichen Schlägen und Messerstichen, die ihm bei der Tat zugefügt worden sein sollen. Im Gegensatz zu seiner polizeilichen Vernehmung konnte er bezüglich der angeblich beraubten Gegenstände allerdings nur sehr widersprüchliche Angaben machen. Er legte zudem dem Gericht ein neues Handyvideo des Tatgeschehens vor, das erstmals auch mit Ton versehen war. Dabei stellte sich heraus, dass die Angeklagten ihn auf diesem Video aufforderten, den zuvor vom Geschädigten entwendeten Autoschlüssel, den er in der Hand hielt, wieder herauszugeben. Deswegen hatte auch der Mandant von Herrn Möller versucht, die Hand des Geschädigten zu öffnen, um an den Schlüssel zu gelangen.
In der weiteren Beweisaufnahme konnten durch zahlreiche Zeugen und ärztliche Atteste weder ein Messereinsatz belegt noch ein Raub nachgewiesen werden. Auch der Raubvorwurf konnte durch das neue Handyvideo widerlegt werden, weil bei dem Gerangel lediglich ein anderer Angeklagter deutlich sichtbar dem Geschädigten sein Handy aus der Hosentasche zog, ohne Kenntnis der anderen Angeklagten.
Folgerichtig beantragte Herr Rechtsanwalt Möller für seinen Mandanten einen Freispruch, auch bezüglich der vorgeworfenen Bedrohung, da es auch diesbezüglich zahlreiche Widersprüche in der Aussage des Geschädigten gab und Zeugen seine Version der Geschehnisse nicht bestätigen konnten.
Demgegenüber beantragte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.
Das Landgericht Saarbrücken sprach in seinem Urteil vom 21.05.2026 den Mandanten von Herrn Möller frei und folgte im Ergebnis der Begründung von Herrn Möller in seinem Schlussplädoyer.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.05.2026
