Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf nach sechstägiger Hauptverhandlung

Mit Anklage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 25.06.2025 wurde dem nicht vorbestraften und sich auf freiem Fuß befindlichen Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller sowie von der mitverteidigenden Kollegin Frau Rechtsanwältin Marion Faust aus Koblenz unter anderem vorgeworfen, eine Nötigung sowie zwei Vergewaltigungen – davon eine im Versuchsstadium – begangen zu haben.

Die Sache wurde im Januar und Februar 2026 an insgesamt sechs Hauptverhandlungstagen vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken verhandelt.

Der Mandant bestritt im Rahmen seiner ausführlichen Befragung sämtliche Vorwürfe. Gemeinsam mit der Verteidigung konnte er den Hintergrund der erhobenen Vorwürfe näher erläutern. Danach sollte ein Rachemotiv der Nebenklägerin vorgelegen haben, nachdem der Mandant ihr die Mietwohnung wegen ausstehender Mietzahlungen gekündigt hatte.

Im weiteren Verlauf wurde die anwaltlich vertretene Nebenklägerin ausführlich durch das Gericht vernommen und verwickelte sich hierbei in zahlreiche erhebliche Widersprüche. Schließlich kündigte die Nebenklägerin ihrer Rechtsanwältin sogar das Mandat und wollte das Verfahren als Nebenklägerin selbst weiterführen.

Nachdem der Vorwurf der Nötigung im Einvernehmen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eingestellt worden war, sprach das Landgericht Saarbrücken am letzten Verhandlungstag, entsprechend dem Antrag von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller im Schlussplädoyer, den Mandanten hinsichtlich der beiden Vergewaltigungsvorwürfe frei.

In den Urteilsgründen folgte das Landgericht Saarbrücken im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung.

Der Mandant zeigte sich über dieses Ergebnis sehr zufrieden, zumal das Urteil inzwischen rechtskräftig geworden ist.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.02.2026