Freispruch!

Freispruch!

Im Sommer 2022 verteidigte Herr Rechtsanwalt Möller einen Angeklagten vor dem Amtsgericht Offenburg (Baden-Württemberg). Diesem wurde vorgeworfen, dass der Mandant von Herrn Möller in der Justizvollzugsanstalt in Offenburg, und zwar in einem Kühlfach, für die Gefangenen Dopingmittel in nicht geringer Menge unerlaubt besessen haben soll.

Gegen ihn wurde deshalb im schriftlichen Verfahren ein Strafbefehl erlassen, wonach der Mandant von Herrn Möller eine Geldstrafe zahlen sollte.

Hiergegen legte Herr Möller Einspruch ein, sodass es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg kam. In der Verhandlung bestritt der Mandant mit einer ausführlichen Argumentation den Besitz von unerlaubten Dopingmitteln innerhalb der JVA und erklärte den Sacherhalt nachvollziehbar für das Gericht. In der sodann durchgeführten Beweisaufnahme wurden zahlreiche Zeugen vernommen, die im Wesentlichen die Angaben des Mandanten bestätigten, sodass am Ende der Beweisaufnahme sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Herr Möller einen Freispruch beantragten. Das Gericht kam dem Antrag nach und sprach den Mandanten frei.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Urteil des Amtsgerichts Offenburg vom 11.08.2022.