Therapieabbruch verhindert

Therapieabbruch verhindert

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertritt einen Mandanten, der sich in der stationären Drogentherapie gemäß § 64 StGB in der Forensischen Klinik in Merzig befindet. Dort befand sich der Mandant seit August 2022 und ging, als er erste Lockerungen erhalten hatte, im November 2022 auf Flucht und konnte erst kurz vor Weihnachten von der Polizei verhaftet und zurück in die Klinik gebracht werden.

Nunmehr stellte sich bei der Anhörung vor dem Landgericht Saarbrücken – Strafvollstreckungskammer – die Frage, ob die Therapie abgebrochen wird und der Mandant sodann zurück in die Strafhaft in die JVA nach Saarbrücken muss oder ob er noch eine Therapiechance bekommen soll und die Therapie fortführen kann. Während die Staatsanwaltschaft und die Klinik Merzig dafür waren, die Therapie endgültig zu beenden, also abzubrechen, setzte sich Herr Möller massiv dafür ein, dass sein Mandant die Therapie fortführen kann. Dies insbesondere vor der schwierigen Persönlichkeitsproblematik des Mandanten, die bislang von der Klinik unzureichend berücksichtigt, behandelt und therapiert wurde. Außerdem war es so, dass der Mandant von Herrn Möller die Therapie gerade erst begonnen hatte, und sich dementsprechend erst an die klinischen Bedingungen und auch an die Therapeuten gewöhnen musste.

Letzten Endes folgte das Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 28.12.2022 der Rechtsauffassung von Herrn Möller und ordnete die weitere Fortdauer der Therapie, sodass der Mandant nun die Therapie weiterführen kann, worüber er sich sehr gefreut hat.

Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28.12.2022.